Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 3. April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB," "Vereinbarung") stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Auftraggeber ("Auftraggeber," "Kunde," "Sie," "Ihnen"), und der Schleier Consulting LLC, handelnd unter dem Namen StackedTeams ("StackedTeams," "Unternehmen," "wir," "uns," "unser"), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Staat Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, unter der Registrierungsnummer L25000336411, mit Hauptsitz in 14 NE 1st Ave, Ste 1403, Miami, FL 33132, USA, und europäischer Postanschrift in Nauschgasse 4/3/2, 1220 Wien, Österreich, dar.
Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von StackedTeams, der Unterzeichnung eines Angebots oder einer Leistungsbeschreibung oder dem anderweitigen Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit uns bestätigen Sie, dass Sie diese AGB gelesen und verstanden haben und sich an diese in vollem Umfang gebunden fühlen. Sofern Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie befugt sind, diese juristische Person an diese AGB zu binden.
1. Leistungsumfang
StackedTeams erbringt Dienstleistungen im Bereich Technologie-Personalvermittlung und Teamergänzung. Unser Leistungsangebot umfasst folgende Kategorien:
- Human Talent: Suche, Überprüfung und Vermittlung qualifizierter freiberuflicher Technologiefachkräfte auf Vertragsbasis zur Ergänzung der bestehenden Teams des Auftraggebers.
- KI-Agenten-Teams: Konfiguration, Bereitstellung und Verwaltung von Agenten mit künstlicher Intelligenz, die für die Ausführung definierter technischer Aufgaben und Arbeitsabläufe im Auftrag des Kunden konzipiert sind.
- Stacked Teams: Hybride Teamkonfigurationen, die freiberufliche Fachkräfte mit KI-Agenten kombinieren, um integrierte Lösungen zu liefern, die auf die Projektanforderungen des Kunden zugeschnitten sind.
- Direktvermittlung (Direct Hire): Rekrutierungs- und Vermittlungsdienstleistungen, bei denen StackedTeams qualifizierte Kandidaten für Festanstellungen innerhalb der Organisation des Auftraggebers identifiziert und präsentiert.
Der spezifische Umfang, die Liefergegenstände, Zeitpläne und Preise für jedes Engagement werden in einem separaten Angebot, einer Leistungsbeschreibung ("SOW") oder einem Auftragsformular (zusammen "Projektvereinbarung") festgelegt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einer Projektvereinbarung hat die Projektvereinbarung in Bezug auf den betreffenden Gegenstand Vorrang.
2. Beauftragungsprozess
Alle Beauftragungen bei StackedTeams folgen einem strukturierten Ablauf:
- Scoping-Gespräch: Der Beauftragungsprozess beginnt mit einem Erstgespräch zur Bedarfsanalyse, in dem die Anforderungen, Ziele, die technische Umgebung und die gewünschten Ergebnisse des Auftraggebers besprochen und dokumentiert werden.
- Angebot: Im Anschluss an das Scoping-Gespräch erstellt StackedTeams ein schriftliches Angebot oder eine Leistungsbeschreibung mit der empfohlenen Teamzusammensetzung, der Servicekategorie, dem geschätzten Zeitrahmen, der Preisgestaltung und allen weiteren wesentlichen Konditionen.
- Bestätigung: Das Engagement wird durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers bindend, die erfolgen kann durch (a) Unterzeichnung des Angebots oder der Leistungsbeschreibung, (b) schriftliche Annahme per E-Mail oder (c) jede andere von den Parteien vereinbarte Form der schriftlichen Bestätigung.
Es werden keine Arbeiten aufgenommen und es entstehen keine Verpflichtungen für eine der Parteien, bis eine verbindliche Bestätigung eingegangen ist. Mündliche Besprechungen, vorläufige Scoping-Gespräche und Angebotsentwürfe stellen keine verbindlichen Vereinbarungen dar.
3. Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen
Die Preise für alle Dienstleistungen werden in der jeweiligen Projektvereinbarung festgelegt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart:
- Rechnungsstellung: StackedTeams stellt für laufende Dienstleistungen monatlich Rechnungen aus. Bei einmaligen Vermittlungen oder projektbezogenen Arbeiten erfolgt die Rechnungsstellung gemäß der Projektvereinbarung.
- Zahlungsfrist: Alle Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar ("Netto 14").
- Währung: Rechnungen für Auftraggeber mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum werden in Euro (EUR) ausgestellt. Rechnungen für Auftraggeber mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika werden in US-Dollar (USD) ausgestellt. Für Auftraggeber mit Sitz in anderen Rechtsordnungen wird die Währung in der Projektvereinbarung festgelegt.
- Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug behält sich StackedTeams das Recht vor, (a) Verzugszinsen auf ausstehende Beträge in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Satz, je nachdem, welcher niedriger ist) zu berechnen; (b) alle Dienstleistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen; und (c) alle angemessenen Inkassokosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, geltend zu machen.
- Steuern: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Steuern. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern (MwSt.), Quellensteuern und sonstige staatliche Abgaben, die aus den Dienstleistungen entstehen, mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen von StackedTeams.
4. Service Level Agreements
StackedTeams verpflichtet sich zu einer zeitnahen und zuverlässigen Leistungserbringung. Die folgenden Service-Level-Zusagen gelten für alle Engagements, sofern in der jeweiligen Projektvereinbarung nicht anders festgelegt:
- Team-Setup: StackedTeams unternimmt wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, das vereinbarte Team oder die vereinbarten Ressourcen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Auftragsbestätigung zusammenzustellen und bereitzustellen.
- Reaktionszeiten: StackedTeams beantwortet Kommunikation und Supportanfragen des Auftraggebers innerhalb eines (1) Werktages während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 - 18:00 Uhr MEZ/EST).
- Verfügbarkeit: Freiberufliche Fachkräfte, die über die Kategorien Human Talent und Stacked Teams vermittelt werden, stehen während der in der Projektvereinbarung festgelegten Arbeitszeiten zur Verfügung. KI-Agenten-Teams stehen mit einer Zielverfügbarkeit von 99 % pro Kalendermonat zur Verfügung, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten und Ereignisse höherer Gewalt.
Service-Level-Zusagen sind Zielvorgaben und keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich in der jeweiligen Projektvereinbarung als solche bezeichnet werden. Die Nichteinhaltung einer Service-Level-Zusage stellt keine wesentliche Vertragsverletzung dar, sofern StackedTeams wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternimmt, etwaige Defizite unverzüglich zu beheben.
5. Garantien und Ersatz
StackedTeams steht für die Qualität seiner Vermittlungen ein und bietet folgende Garantien:
- Freelancer-Ersatzgarantie: Wenn ein über die Kategorien Human Talent oder Stacked Teams vermittelter Freelancer die in der Projektvereinbarung festgelegten Anforderungen nicht erfüllt, kann der Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Startdatum des Freelancers einen Ersatz anfordern. StackedTeams stellt ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber einen qualifizierten Ersatz bereit.
- Direktvermittlungs-Ersatzgarantie: Wenn ein über den Direktvermittlungsdienst platzierter Kandidat innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen nach seinem Beschäftigungsbeginn freiwillig kündigt oder aus wichtigem Grund entlassen wird, präsentiert StackedTeams ohne zusätzliche Vermittlungsgebühr einen Ersatzkandidaten. Diese Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber die Vermittlungsgebühr vollständig bezahlt hat.
Die Ersatzgarantien unterliegen folgenden Bedingungen:
- Der Auftraggeber muss StackedTeams innerhalb der jeweiligen Garantiefrist schriftlich benachrichtigen und die Gründe für das Ersatzgesuch angeben.
- Das Ersatzgesuch muss auf dokumentierten Leistungsproblemen, Qualifikationsdefiziten oder anderen objektiven Kriterien basieren, die sich auf die in der Projektvereinbarung festgelegten Anforderungen beziehen.
- Die Garantie gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Leistungsumfang, die Rollenanforderungen oder die Arbeitsbedingungen nach der Vermittlung wesentlich geändert hat, oder wenn das Ausscheiden auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind.
- Jede Vermittlung berechtigt zu einem (1) Ersatz im Rahmen dieser Garantie. Weitere Ersetzungen können zu den jeweils geltenden Tarifen von StackedTeams vereinbart werden.
6. Kündigung und Beendigung
Die Bestimmungen zur Kündigung und Beendigung variieren je nach Art der Dienstleistung:
- Laufende Dienstleistungen (Human Talent, KI-Agenten-Teams, Stacked Teams): Jede Partei kann ein laufendes Engagement durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen kündigen. Bei Beendigung ist der Auftraggeber zur Zahlung aller bis zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung angefallenen Gebühren verpflichtet, einschließlich anteiliger Gebühren für die Kündigungsfrist.
- Direktvermittlung: Vermittlungsgebühren für Direktvermittlungsdienste sind Einmalgebühren und nach erfolgreicher Platzierung des Kandidaten nicht erstattungsfähig, ungeachtet einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Kandidaten (vorbehaltlich der Ersatzgarantie gemäß Abschnitt 5).
- Kündigung aus wichtigem Grund: Jede Partei kann diese Vereinbarung oder jede Projektvereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei (a) eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behebt, oder (b) zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder den Geschäftsbetrieb einstellt.
Bei Beendigung eines Engagements liefert StackedTeams dem Auftraggeber unverzüglich alle fertiggestellten und in Bearbeitung befindlichen Arbeitsergebnisse und wirkt angemessen an der Übergabe der Dienstleistungen mit. Die Abschnitte 7, 8, 10, 11 und 14 überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung.
7. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Jede Partei erkennt an, dass sie im Rahmen des Engagements vertrauliche und geschützte Informationen der anderen Partei erhalten oder darauf zugreifen kann ("Vertrauliche Informationen"). Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftspläne, technische Daten, Quellcode, Produktentwürfe, Kundenlisten, Finanzinformationen, Geschäftsgeheimnisse und alle sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten.
- Freelancer-NDAs: Alle über StackedTeams beauftragten freiberuflichen Fachkräfte sind verpflichtet, vor Aufnahme jeglicher Arbeit im Auftrag eines Kunden Geheimhaltungsvereinbarungen ("NDAs") zu unterzeichnen. Diese NDAs untersagen die Offenlegung, Vervielfältigung oder Verwendung vertraulicher Informationen des Auftraggebers für andere Zwecke als die Durchführung des Engagements.
- KI-Agenten-Bereitstellung: KI-Agenten, die im Rahmen der Kategorien KI-Agenten-Teams oder Stacked Teams bereitgestellt werden, können auf Wunsch des Auftraggebers und sofern technisch machbar so konfiguriert werden, dass sie vollständig innerhalb der eigenen Infrastruktur des Auftraggebers betrieben werden, wodurch sichergestellt wird, dass sensible Daten die Umgebung des Auftraggebers nicht verlassen.
- Code-Trennung: StackedTeams hält eine strikte Trennung zwischen Kundenengagements aufrecht. Kein Quellcode, keine proprietären Algorithmen, Daten oder sonstigen vertraulichen Informationen eines Kunden werden mit einem anderen Kunden oder Dritten geteilt, diesem offengelegt oder zu dessen Vorteil verwendet.
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden, (c) unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, oder (d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkung erhalten wurden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt gelten nach Beendigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort, mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen, die so lange geschützt bleiben, wie sie nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnisse gelten.
8. Geistiges Eigentum
Alle Arbeitsergebnisse, Liefergegenstände, Quellcodes, Dokumentationen, Entwürfe, Erfindungen und sonstigen Materialien, die von StackedTeams, seinen Freelancern oder seinen KI-Agenten im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung erstellt werden ("Arbeitsergebnisse"), sind nach vollständiger Zahlung aller anfallenden Gebühren das alleinige und ausschließliche Eigentum des Auftraggebers.
- Übertragung der Rechte: StackedTeams überträgt hiermit und veranlasst seine Freelancer und Subunternehmer, dem Auftraggeber alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Arbeitsergebnissen zu übertragen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte (Urheberrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle sonstigen Schutzrechte).
- Keine Restrechte: Weder StackedTeams noch seine Freelancer, Agenten oder Subunternehmer behalten Rechte, Lizenzen oder Ansprüche an den Arbeitsergebnissen, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Vorbestehendes Material: Soweit Arbeitsergebnisse vorbestehendes geistiges Eigentum von StackedTeams oder Dritten ("Vorbestehendes Material") enthalten, wird StackedTeams (a) dieses Vorbestehende Material schriftlich identifizieren und (b) dem Auftraggeber eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung, Änderung und Verbreitung dieses Vorbestehenden Materials als Teil der Arbeitsergebnisse einräumen.
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang verzichten StackedTeams und seine Freelancer auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte an den Arbeitsergebnissen.
9. Datenschutz
StackedTeams verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO") für Auftraggeber und betroffene Personen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch StackedTeams im Rahmen der Dienstleistungserbringung wird durch unsere Datenschutzerklärung geregelt, abrufbar unter stackedteams.com/de/privacy.
- Sofern StackedTeams personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter (im Sinne der DSGVO) verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") gemäß Artikel 28 DSGVO ab.
- StackedTeams trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Offenlegung oder Vernichtung.
- StackedTeams benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich über jeden Datenschutzvorfall, der die Daten des Auftraggebers betreffen könnte, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
10. Haftungsbeschränkung
- Haftungsobergrenze: Die gesamte Haftung von StackedTeams aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder jeder anderen Rechtstheorie, ist auf die Gesamtheit der Gebühren beschränkt, die der Auftraggeber in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an StackedTeams gezahlt hat.
- Ausschluss von Folgeschäden: StackedTeams haftet in keinem Fall für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge-, Straf- oder beispielhafte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von Geschäftswert, Daten, Geschäftsmöglichkeiten oder erwarteten Einsparungen, auch wenn StackedTeams auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
- Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, soweit diese Verzögerung oder Nichterfüllung durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe oder Störungen bei Drittanbietern ("Ereignisse höherer Gewalt"). Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich und unternimmt wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.
Die Beschränkungen dieses Abschnitts 10 gelten nicht für (a) Freistellungsverpflichtungen einer Partei, (b) Haftung aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten, oder (c) Verletzungen der Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Abschnitt 7.
11. Anwendbares Recht
Das auf diese Vereinbarung anwendbare Recht bestimmt sich nach dem Hauptsitz des Auftraggebers:
- Auftraggeber mit Sitz in den USA: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, und wird nach diesem ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des internationalen Privatrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichte in Miami-Dade County, Florida.
- Auftraggeber mit Sitz in der EU / im EWR: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich und wird nach diesem ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des internationalen Privatrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die zuständigen Gerichte in Wien, Österreich.
- Alle sonstigen Auftraggeber: Sofern in der Projektvereinbarung nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des Staates Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, und alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichte in Miami-Dade County, Florida.
12. Streitbeilegung
Die Parteien vereinbaren folgendes Verfahren zur Streitbeilegung:
- Gütliche Einigung: Im Falle einer Streitigkeit, Meinungsverschiedenheit oder eines Anspruchs aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung versuchen die Parteien zunächst, die Angelegenheit durch gutgläubige Verhandlungen beizulegen. Jede Partei kann ein informelles Streitbeilegungsverfahren einleiten, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung mit einer Beschreibung des Streitgegenstands zukommen lässt. Die Parteien unternehmen wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen, die Streitigkeit innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dieser Mitteilung beizulegen.
- Mediation: Kann die Streitigkeit nicht durch informelle Verhandlung beigelegt werden, kann jede Partei eine Mediation vor einem einvernehmlich benannten Mediator vorschlagen. Die Kosten der Mediation werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.
- Schiedsverfahren / Klage: Bleibt die Streitigkeit nach der Mediation ungelöst (oder vereinbaren die Parteien, auf die Mediation zu verzichten), kann jede Partei die Beilegung durch ein verbindliches Schiedsverfahren oder eine Klage bei den gemäß Abschnitt 11 zuständigen Gerichten anstreben. Für Streitigkeiten mit US-Bezug wird das Schiedsverfahren nach den Regeln der American Arbitration Association ("AAA") durchgeführt. Für Streitigkeiten mit EU-Bezug können die Parteien die zuständigen Gerichte in Wien, Österreich, anrufen.
Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz oder andere Billigkeitsmaßnahmen beantragen, um die tatsächliche oder drohende Verletzung, widerrechtliche Aneignung oder Beeinträchtigung von geistigen Eigentumsrechten oder Vertraulichkeitsverpflichtungen zu unterbinden.
13. Änderungen
StackedTeams behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu aktualisieren. Solche Änderungen werden wirksam zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der geänderten AGB auf der StackedTeams-Website unter stackedteams.com/de/terms, oder (b) dem Datum, an dem der Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen per E-Mail erhält.
Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen von StackedTeams nach dem Wirksamkeitsdatum einer Änderung gilt als Annahme der geänderten AGB. Stimmt der Auftraggeber den geänderten AGB nicht zu, kann er das Engagement gemäß Abschnitt 6 dieser Vereinbarung kündigen.
Änderungen an einer spezifischen Projektvereinbarung bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung im geringstmöglichen Umfang geändert, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen, oder, falls eine solche Änderung nicht möglich ist, von dieser Vereinbarung abgetrennt. Die Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und die verbleibenden Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.
15. Kontaktinformationen
Bei Fragen, Anliegen oder Mitteilungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns bitte unter:
Schleier Consulting LLC, DBA StackedTeams
14 NE 1st Ave, Ste 1403
Miami, FL 33132, USA
Europäische Postanschrift:
Nauschgasse 4/3/2
1220 Wien, Österreich
E-Mail: info@stackedteams.com